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   VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18   

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https://dejure.org/2022,15434
VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18 (https://dejure.org/2022,15434)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.06.2022 - 4 A 2612/18 (https://dejure.org/2022,15434)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 4 A 2612/18 (https://dejure.org/2022,15434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 3 BauGB; § 9 Abs 1 BImSchG; § 75 VwGO
    Berechtigtes Interesse; Flächennutzungsplan; naturschutzfachliche Gutachten; Planungsrecht; vollständige Unterlagen; Vorbescheid; Vorläufige positive Gesamtbeurteilung; Windkraftanlage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Die Normstruktur des § 35 BauGB gebietet es insbesondere nicht, dass eine Voranfrage sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens insgesamt richten muss (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.07.2007 - 12 LC 18/07 -, Rn. 38, juris).

    In diesem Sinne nutzlos ist eine Rechtsverfolgung nur dann, wenn ihr Zweck die Erteilung eines Vorbescheides für ein Nutzungsziel ist, welches unter keinen Voraussetzungen erreichbar ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.07.2007 - 12 LC 18/07 -, Rn. 38, juris).

    Die Hindernisse erscheinen insoweit zwar aufklärungsbedürftig, aber nicht von vornherein unüberwindbar, sodass es dem Beklagten verwehrt ist, aus naturschutzrechtlichen Erwägungen von einer Sachentscheidung abzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.07.2007 - 12 LC 18/07 -, Rn. 38, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Soweit ein Vorhaben einer behördlichen Vorprüfung bedarf, die ihrerseits gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 UmwRG i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt, kann das Gericht grundsätzlich nur dann auf eine Verpflichtungsklage des Vorhabenträgers "durchentscheiden", wenn entweder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist oder wenn eine die UVP-Pflicht des Vorhabens verneinende Vorprüfung vorliegt, die dem Maßstab des § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG genügt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, Rn. 65, juris).

    Auch aus der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, Rn. 65, juris) ergibt sich insoweit nichts anderes, da im dortigen Verfahren mit dem Hauptantrag eine Voranfrage verfolgt worden ist, welche den Umweltschutz gerade nicht ausgeklammert ließ.

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Befristung einer Genehmigung; Echte Konkurrenz; Genehmigung; Nachlaufeffekt;

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Für einen Vorbescheid bedarf es auch der Unterlagen, die eine vorläufige positive Gesamtbeurteilung ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 25.06.2020 - 4 C 3/19 -, BVerwGE 169, 39-48, Rn. 26).

    Es ist also nicht erforderlich, dass ein vorzulegendes Gutachten der Prüfung in jeder Hinsicht standhält und keine weiteren fachlichen Fragen aufwirft (BVerwG, Urt. v. 25.06.2020 - 4 C 3/19 -, BVerwGE 169, 39-48, Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Hierbei ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch eine isoliert auf die Voraussetzungen der Ausschlusswirkung eines Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB gerichtete Voranfrage im Rahmen des § 9 BImSchG möglich ist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.04.2020 - 8 A 311/19 -, Rn. 40, juris).

    Dessen Bindungswirkung ist geeignet, ihr Investitionsrisiko zu verringern, indem hinsichtlich des Standortes insbesondere eine verbindliche Klärung der Frage erreicht werden kann, ob die Ausschlusswirkungen eines Flächennutzungsplans als öffentlicher Belang dem Vorhaben entgegenstehen (OVG Münster, Urt. v. 21.04.2020 - 8 A 311/19 -, Rn. 39, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 -, Rn. 33, juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 50/19
    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Das OVG Lüneburg hat mit Urteil vom 12.04.2021 (12 KN 50/19) auch die 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen für unwirksam erklärt, soweit die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB herbeigeführt werden sollten, woraufhin das Gericht das Verfahren fortgesetzt hat.

    Insbesondere steht auch nicht nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB dem Vorhaben entgegen, dass für Windkraftanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist, da das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 12.04.2021 (12 KN 50/19) auch die 60. Änderung des betroffenen Flächennutzungsplan hinsichtlich dieser Rechtswirkung für unwirksam erklärt hat.

  • VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 2069/13

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und zum Betrieb einer

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Den Hilfsantrag der Klägerin, einen Vorbescheid unter Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange zu erteilen, hielt der Senat demgegenüber für eine unzulässige Klageänderung, sodass die Entscheidung zu der sich hier stellenden Frage keine Aussage enthält (vgl. für die UVP-Vorprüfungspflicht jedoch VG Minden, Urt. v. 22.10.2014 - 11 K 2069/13 -, Rn. 93, juris; Jarass, BImSchG, § 9 Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 10 S 2893/88

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid - Ausklammerung der Erschließungsfrage -

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Dies gebietet jedoch in dem eingeschränkten Umfang auch die Vorlage prüffähiger Unterlagen an die Behörde (VGH Mannheim, Urt. v. 15.02.1990 - 10 S 2893/88 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 12 ME 311/11

    Verweigerung der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Hinreichend ist jedenfalls, wenn der Errichtung und dem Betrieb der Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.02.2012 - 12 ME 311/11 -, Rn. 5, juris), was an den Maßstab des § 8 Nr. 3 BImSchG angelehnt ist (Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 9 Rn. 11, m.w.N.).
  • VG Hannover, 06.12.2018 - 12 A 5761/16

    Biogasanlage; Erdbecken; Gärreste; Lagerkapazitäten; Lagerung; Vorbescheid;

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Es muss daher ersichtlich sein, dass sich aus einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens solche Hindernisse ergeben werden (so auch VG Hannover, Urt. v. 06.12.2018 - 12 A 5761/16 -, Rn. 28, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    Auszug aus VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18
    Mit Urteil vom 23.06.2016 (12 KN 64/14) erklärte das OVG Lüneburg die 52. Flächennutzungsplanänderung für unwirksam, woraufhin der Beklagte das Genehmigungsverfahren wiederaufnahm und aktualisierte natur- und immissionsschutzrechtliche Unterlagen nachforderte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 8 A 252/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

  • VG Minden, 12.08.2020 - 11 K 3001/19
  • VG München, 11.08.2015 - M 1 K 14.5368

    Fragestellung beim immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid

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